Die Kipf 7 und 8 befindet sich in Heimiswil
Geographie
Heimiswil liegt auf 615 m ü. M., 3 km östlich der Stadt Burgdorf (Luftlinie). Das Bauerndorf erstreckt sich im Heimiswilgraben, einem östlichen Seitental des Emmentals, im Molassehügelland des höheren Schweizer Mittellandes.
Die Fläche des 23.4 km² grossen Gemeindegebiets umfasst einen Abschnitt Hügellandschaft östlich des Emmentals. Den zentralen Gemeindeteil bildet der vom Fischbach entwässerte Heimiswilgraben, ein charakteristisches Tal im Molassehügelland östlich des Emmentals. Das Haupttal ist rund 6 km lang und mündet oberhalb von Burgdorf ins Emmental. Es weist zahlreiche kurze Seitentäler und Gräben auf, welche von schmalen Hügelkämmen (so genannte Eggen) voneinander getrennt sind. Die Landschaft zeigt oft sehr starke Hangneigungen, was die landwirtschaftliche Bearbeitung dieses Gebietes erschwert. In den höheren Lagen herrschen deshalb Wald und Weideland vor. Die Eggen auf der nordwestlichen und nördlichen Seite des Tales sind durchschnittlich 700 bis 800 m hoch, jene auf der südöstlichen Seite 800 bis 850 m (der Rachisberg erreicht eine Höhe von 852 m ü. M.). Im äussersten Süden reicht der Gemeindebann in einem schmalen Streifen bis an die Emme hinunter.
Nach Nordwesten erstreckt sich der Gemeindeboden über den Kamm der Egg und das Quellgebiet der Ösch bis in das Wynigental, während die nördliche Grenze entlang des Chänerechbachs verläuft. Auch im Osten reicht die Gemeindefläche über die Wasserscheide des Heimiswilgrabens stellenweise bis an den Rüegsbach hinunter. Im Kern des Hügelgebietes befindet sich die Waldhöhe der Lueg nur wenig ausserhalb des Gebietes von Heimiswil. Eine rund 1.2 km² grosse Exklave mit den Höfen Hirsegg und Eich umfasst das Gebiet nordöstlich der Lueg. An deren Nordosthang wird mit 865 m ü. M. der höchste Punkt von Heimiswil erreicht.
Heimiswil liegt auf 615 m ü. M., 3 km östlich der Stadt Burgdorf (Luftlinie). Das Bauerndorf erstreckt sich im Heimiswilgraben, einem östlichen Seitental des Emmentals, im Molassehügelland des höheren Schweizer Mittellandes.
Die Fläche des 23.4 km² grossen Gemeindegebiets umfasst einen Abschnitt Hügellandschaft östlich des Emmentals. Den zentralen Gemeindeteil bildet der vom Fischbach entwässerte Heimiswilgraben, ein charakteristisches Tal im Molassehügelland östlich des Emmentals. Das Haupttal ist rund 6 km lang und mündet oberhalb von Burgdorf ins Emmental. Es weist zahlreiche kurze Seitentäler und Gräben auf, welche von schmalen Hügelkämmen (so genannte Eggen) voneinander getrennt sind. Die Landschaft zeigt oft sehr starke Hangneigungen, was die landwirtschaftliche Bearbeitung dieses Gebietes erschwert. In den höheren Lagen herrschen deshalb Wald und Weideland vor. Die Eggen auf der nordwestlichen und nördlichen Seite des Tales sind durchschnittlich 700 bis 800 m hoch, jene auf der südöstlichen Seite 800 bis 850 m (der Rachisberg erreicht eine Höhe von 852 m ü. M.). Im äussersten Süden reicht der Gemeindebann in einem schmalen Streifen bis an die Emme hinunter.
Nach Nordwesten erstreckt sich der Gemeindeboden über den Kamm der Egg und das Quellgebiet der Ösch bis in das Wynigental, während die nördliche Grenze entlang des Chänerechbachs verläuft. Auch im Osten reicht die Gemeindefläche über die Wasserscheide des Heimiswilgrabens stellenweise bis an den Rüegsbach hinunter. Im Kern des Hügelgebietes befindet sich die Waldhöhe der Lueg nur wenig ausserhalb des Gebietes von Heimiswil. Eine rund 1.2 km² grosse Exklave mit den Höfen Hirsegg und Eich umfasst das Gebiet nordöstlich der Lueg. An deren Nordosthang wird mit 865 m ü. M. der höchste Punkt von Heimiswil erreicht.
Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1250 unter dem Namen Heimoltswiler. Später erschienen die Bezeichnungen Heimolswile (1276), Heymolzwile (1327), Hemisswill (1368) und Heimiswil (1456). Der Ortsname geht auf den althochdeutschen Personennamen Heimolt zurück und bedeutet somit beim Gehöft des Heimolt.
Seit dem 13. Jahrhundert gehörte Heimiswil zum eigentlichen Herrschaftsbereich der Grafen von Kyburg. Durch Kauf gelangte das Dorf 1402 an die Stadt Burgdorf und später an deren Vogtei Grasswil. Die hohe Gerichtsbarkeit ging von den Kyburgern an das bernische Landgericht Ranflüh über, bevor Bern das Dorf im frühen 16. Jahrhundert dem Schultheissenamt Burgdorf zuteilte. Kirchlich wurde Heimiswil seit der Reformation von Oberburg aus betreut. Weil sich im 18. Jahrhundert die Bewegung der Täufer in Heimiswil stark ausgebreitet hatte, beschlossen die Berner Herren die Abtrennung der Kirchgemeinde von Oberburg und die Bildung einer selbständigen Pfarrei, die am 12. Februar 1703 vom Grossen Rat von Bern beschlossen wurde.
Nach dem Zusammenbruch des Ancien Régime (1798) gehörte Heimiswil während der Helvetik zum Distrikt Burgdorf und ab 1803 zum Oberamt Burgdorf, das mit der neuen Kantonsverfassung von 1831 den Status eines Amtsbezirks erhielt.
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte 1250 unter dem Namen Heimoltswiler. Später erschienen die Bezeichnungen Heimolswile (1276), Heymolzwile (1327), Hemisswill (1368) und Heimiswil (1456). Der Ortsname geht auf den althochdeutschen Personennamen Heimolt zurück und bedeutet somit beim Gehöft des Heimolt.
Seit dem 13. Jahrhundert gehörte Heimiswil zum eigentlichen Herrschaftsbereich der Grafen von Kyburg. Durch Kauf gelangte das Dorf 1402 an die Stadt Burgdorf und später an deren Vogtei Grasswil. Die hohe Gerichtsbarkeit ging von den Kyburgern an das bernische Landgericht Ranflüh über, bevor Bern das Dorf im frühen 16. Jahrhundert dem Schultheissenamt Burgdorf zuteilte. Kirchlich wurde Heimiswil seit der Reformation von Oberburg aus betreut. Weil sich im 18. Jahrhundert die Bewegung der Täufer in Heimiswil stark ausgebreitet hatte, beschlossen die Berner Herren die Abtrennung der Kirchgemeinde von Oberburg und die Bildung einer selbständigen Pfarrei, die am 12. Februar 1703 vom Grossen Rat von Bern beschlossen wurde.
Nach dem Zusammenbruch des Ancien Régime (1798) gehörte Heimiswil während der Helvetik zum Distrikt Burgdorf und ab 1803 zum Oberamt Burgdorf, das mit der neuen Kantonsverfassung von 1831 den Status eines Amtsbezirks erhielt.